Aktuelle Regelung/Corona 17.05.2021

Aktuell ist nach geltenden Corona Regeln der Ruderbetrieb nach den bisher gültigen Regeln eingestellt. Das Bootshaus und das gesamte Gelände ist auch für Vereinsmitglieder ohne gesonderte Genehmigung vorläufig gesperrt.

Da im privaten Bereich Sport im Freien durchaus erlaubt und möglich ist, können Vereinsmitglieder mit entsprechender Qualifikation beim Vorstand Boote ausleihen. Dies geschieht grundsätzlich in eigener Verantwortung. Bei möglichen Schäden haftet die ausleihende Person persönlich.

Diese Regelung wird voraussichtlich mit dem Sinken der Inzidenz wieder aufgehoben. Sofern die Inzidenz an mindestens 5 Tagen unter Hundert liegt, gelten Lockerungen, die sich auf unseren Sportbetrieb auswirken. Dies wird voraussichtlich in dieser Woche für Bonn gelten.

Für Inzidenzen unterhalb der 100 gilt:
In einem Boot können beliebig viele Personen aus einem Hausstand sitzen, zuzüglich einer Person aus einem anderen Haushalt. Zusätzlich können beliebig viele Kinder aus beiden Hausständen unter 14 Jahren mitgenommen werden. Genesene und Geimpfte Personen werden nicht mitgezählt und können demnach frei am Ruderbetrieb teilnehmen. Der Mindestabstand zwischen den jeweiligen Mannschaften beträgt 5 Meter. Bis auf die Bootshalle und das Fahrtenbuch bleibt das Bootshaus geschlossen.

Für Inzidenzen unterhalb der 50 gilt:
Nach 5 Tagen Inzidenzen unter 50 werden die Beschränkungen aufgehoben.

Grundsätzlich gelten in allen Fällen weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln!

Der Vorstand